Viele Unternehmer betrachten die DSGVO als eine lästige Gängelung, vorher ging es ja schließlich auch.

In welchem Gesetz wird der Schutz der personenbezogenen Daten festgeschrieben?
Viele denken da spontan an die DSGVO oder das BDSG. Das ist ja auch gar nicht so falsch, aber es gibt ein weit gewichtigeres Gesetz, dass diesen Anspruch der Bürger ganz klar benennt: Es ist die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh). Dort wird in Artikel 8 Schutz personenbezogener Daten sehr eindeutig bestimmt:
(1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.
(2) Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken.
(3) Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht.
Das hat natürlich recht weitreichende Folgen. Verstößt jemand gegen den Datenschutz, so ist dies nicht nur ein Verstoß gegen einzelne Datenschutz-Aspekte, sondern auch eine Verletzung der Grundrechte der Betroffenen. Als Folge davon, sind nicht nur Bußgelder nach DSGVO (bis 20 Millionen oder 4% des Weltweiten Konzernumsatzes des Vorjahres), Geldbußen nach § 43 Abs. 2 BDSG (Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden), sondern auch Schadensersatzforderungen seitens der Betroffenen.
Eigentlich widerstrebt es uns, Gesetzesinhalte herabzusetzen, aber die Regelungen im Bereich Datenschutz haben sich mit dem 25. Mai 2018, dem Inkrafttreten der DSGVO und des BDSG (neu), in Deutschland kaum verändert.
Die Sanktionen wurden deutlich angehoben und was in der Praxis viel wichtiger ist: Die Betroffenen sind sehr viel sensibler geworden. Letzteres zeigt sich unter anderem auch in der enorm gestiegenen Anzahl der Meldungen an die Aufsichtsbehörden.
Wer hier gut aufgestellt ist, kann sich hohe Kosten und viel Ärger ersparen.
Es gibt also gute Gründe die Thematik nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.
Wir helfen Ihnen gerne.