Müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Längst nicht alle Firmen und Vereine müssen dies tun. Hier ein paar hilfreiche Fragen:

  1. Sind in Ihrem Unternehmen/Verein mehr als 20 Personen damit beschäftigt personenbezogene Daten zu verarbeiten?
  2. Verarbeiten Sie in Ihrem Unternehmen/Verein Daten folgender Art?
    • Gesundheitsdaten
    • Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung
    • Genetische Daten
    • Daten über die rassische oder ethnische Herkunft
    • Daten aus denen politische Meinungen hervorgehen
    • Daten zu religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen
    • Gewerkschaftszugehörigkeiten
    • Daten über Straftaten oder strafrechtliche Verurteilungen
  3. Gehört diese Datenverarbeitung zur Kerntätigkeit Ihres Unternehmens/Vereins?
  4. Überwachen Sie Personen regelmäßig oder systematisch?

Haben Sie eine dieser Fragen mit Ja oder Vielleicht beantwortet? Es könnte sein, dass Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen.

Sind Sie nicht Sicher, was auf Sie zutrifft? Wir helfen Ihnen gerne.

Freiwillig benennen?

Selbst wenn Sie in Ihrem Unternehmen/Verein nicht benennen müssen, können Sie dies freiwillig tun, um für Kunden und Aufsichtsbehörden einen kompetenten Ansprechpartner zu haben und so zu signalisieren, dass Sie den Schutz ihrer Kundendaten ernst nehmen.Datenschutzbeauftragte ermöglichen innovative Lösungenund schützen Unternehmenswerte wie das Unternehmensimage und den Wert derMarke, indem sie Kundenvertrauen aufbauen und erhalten. Durch unsere Erfahrung beraten wir Sie kompetent vom Datenschutz bis zur IT-Sicherheit.

Die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten schont ihre Ressourcen. Ihre Mitarbeiten arbeiten weiter im Bereich ihrer Kernkompetenzen und müssen nicht in einem für sie fremden Tätigkeitsfeld qualifiziert werden.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.