Ein paar grundsätzliche Überlegungen
Wir werden des öfteren gefragt, welche personenbezogenen Daten (pbD) man denn nun verarbeiten dürfe. Die Antwort auf diese Frage ist sehr einfach und absolut klar geregelt: Ohne rechtliche Grundlage gar keine!
Das klingt für viele erst mal sehr überraschend. Die DSGVO liefert aber auch gleich eine Reihe von rechtlichen Grundlagen, die es dann wieder gestatten doch noch pbD zu verarbeiten Art. 6 Abs. 1 DSGVORechtmäßigkeit der Verarbeitung :
Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

Ein paar grundsätzliche Überlegungen
Wir werden des öfteren gefragt, welche personenbezogenen Daten (pbD) man denn nun verarbeiten dürfe. Die Antwort auf diese Frage ist sehr einfach und absolut klar geregelt: Ohne rechtliche Grundlage gar keine!
Das klingt für viele erst mal sehr überraschend. Die DSGVO liefert aber auch gleich eine Reihe von rechtlichen Grundlagen, die es dann wieder gestatten doch noch pbD zu verarbeiten Art. 6 Abs. 1 DSGVORechtmäßigkeit der Verarbeitung :
Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist: