Datenschutz

Alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, müssen die Datenschutz-Verordnungen und Gesetze einhalten.

Der Gesetzgeber hat dabei für kleine Unternehmen, mit unter 20 Mitarbeitern1, eine vermeintliche Erleichterung geschaffen. Diese Unternehmen müssen keinen Datenschutzbeauftragten benennen. Da sie aber sonst genau so alles an Dokumentationspflichten und Vorschriften einhalten müssen, ist dies nur eine scheinbare Erleichterung.

Unabhängig von der Unternehmensgröße helfen wir Ihnen, die Auflagen des Datenschutzes einzuhalten und ermöglichen Ihnen so, Ihre Tätigkeiten datenschutzkonform und rechtssicher auszuführen. Durch jahrelange Erfahrung im Bereich des Datenschutzes, der IT-Sicherheit und allgemeinen IT, finden wir schnell praxistaugliche Lösungen, mit denen Sie nicht nur arbeiten können, sondern die Ihre Prozesse verbessern und Ihnen das Arbeiten sogar erleichtern. Siers

Am 25. Mai 2018, dem Tag des Inkrafttretens der DSGVO, wurde ich zum ersten Mal von der DEKRA als Datenschutzfachkraft zertifiziert.

Die vorgeschriebene Sachkenntnis wurde wiederholt durch die DEKRA bestätigt. DEKRA Siegel 05.2021 DEKRA Siegel 05.2024

Über diese Zertifizierungsschulungen hinaus, nehmen wir ständig an Treffen, Seminaren, Webinaren und Vorträgen teil, um hier die Kenntnisse zu erweitern und aufzufrischen.

Ihre Vorteile mit einem externen Datenschutzbeauftragten

  • Minimierung des internen Schulungs- und Fortbildungsaufwands
  • Auch interne Datenschutzbeauftragte sind weisungsfrei
  • Ihre Mitarbeiter können für Sie produktiv sein
  • Externe Datenschutzbeauftragte genießen ein höheres Vertrauen bei Betroffenen
  • Durch die Vielzahl an betreuten Unternehmen wird der “Betriebsblindheit” entgegengewirkt
  • Nutzung von Synnergien. Das Rad muss nicht jedes mal neu erfunden werden.
  1. Genau genommen sind es 20 Mitarbeiter, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten